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Neu in diesem Bereich
Wir haben in unseren FAQ die häufigsten Fragen zur Melde- und Benachrichtigungspflicht bei Datenschutzvorfällen nach Cyberangriffen gesammelt und beantwortet.
BayWiDI 2.0 hat die Ausgabe 2024/2 seines Informationsdienstes IT-Sicherheit und Recht veröffentlicht. Das Briefing hält Sie im IT-Sicherheitsrecht auf dem Laufenden und steht Ihnen jetzt online zur Verfügung.
Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine europaweite Prüfaktion zum Auskunftsrecht gestartet. Mehrere deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden werden sich an dieser Initiative beteiligen, unter ihnen auch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Der BDI hat eine Kurzposition zur Ermöglichung einer freiwilligen Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung als Eckpfeiler ganzheitlicher Sicherheits-Schutzkonzepte erstellt. Wir stellen Ihnen das Papier zur Verfügung.
Recht
Zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hat das Bundeskabinett nun einen Regierungsentwurf verabschiedet. Wir stellen Ihnen die Inhalte vor und freuen uns über Anmerkungen bis zum 15. März 2024.
Der EuGH hat entschieden, dass bereits die Bildung eines Score-Wertes durch die Auskunftei eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DS-GVO sein kann, wenn von diesem Score-Wert die Entscheidung eines Dritten maßgeblich abhängt.
Unser Leitfaden informiert Sie über rechtliche Grundlagen und Fallstricke im Bereich Social Media. Er greift neben der aktuellen Rechtsprechung zum Datenschutz unter anderem auch die Nutzung von Künstlicher Intelligenz auf, damit Sie in diesen Feldern rechtssicher agieren können.
Wir stellen Ihnen ein Muster für eine Vertraulichkeitsheitsverpflichtung zur Verfügung.
Der Schutz der digitalen Infrastruktur ist unerlässlich. Unser Leitfaden erläutert neben den Grundlagen der IT-Sicherheit insbesondere die Entwicklungen um die NIS-2-Richtlinie sowie die aktuelle EuGH-Rechtsprechung.
Wir unterstützen Sie mit praktischen Hinweisen bei der Einhaltung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der IT-Compliance. Berücksichtigt werden dabei aktuelle Entwicklungen in Literatur und Rechtsprechung sowie in der Auslegung der Aufsichtsbehörden.
Die vbw hat ihren Forderungskatalog zur besseren Ausgestaltung des Datenschutzrechts aktualisiert.
Derzeit arbeiten BMAS und BMI an einem Referentenentwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Unser Dachverband BDA fordert in einer Stellungnahme, die Anforderungen nicht durch neue Regelungen zu verkomplizieren. Die Stellungnahme steht Ihnen online zur Verfügung.
In unseren FAQ informieren wir Sie über die rechtlichen Grundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung zu Influencer Marketing und Corporate Influencern.
Für das Erstellen eines Löschkonzepts nach der Datenschutzgrundverordnung stellen wir Ihnen unseren aktualisierten Überblick über die geltenden Aufbewahrungs- und Löschfristen zur Verfügung.
Viele Unternehmen lassen ihren Internetauftritt von externen Dienstleistern betreuen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben nun gemeinsam eine Checkliste zur Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen mit Webhostern veröffentlicht.
Bei einem Cyberangriff muss unverzüglich gehandelt werden. Unser Notfallplan zeigt, welche Maßnahmen Sie bereits im Vorfeld ergreifen sollten, um bei einem möglichen Angriff größere Schäden vermeiden zu können.
Wir stellen Ihnen ein Muster für ein Informationsblatt zur Verarbeitung von Bewerberdaten nach dem neuen Datenschutzrecht zur Verfügung.
Am 25. Mai 2018 sind die EU-Datenschutzgrundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Training gibt Ihnen einen Überblick über die neuen Grundprinzipien, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Unternehmen.
Wir stellen Ihnen ein Muster für eine Betriebsvereinbarung zur privaten Nutzung des Internets mit betrieblichen Kommunikationsmitteln zur Verfügung.
Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung müssen Mitarbeiter proaktiv über die Erhebung ihrer personenbezogenen Daten benachrichtigt werden. Wir stellen Ihnen eine Mustervorlage hier zur Verfügung.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt ein Muster zur Auftragsverarbeitung zur Verfügung.
Wir stellen Ihnen ein Muster für eine Einwilligung zur Verwendung von personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung.
Nach Art. 30 DS-GVO muss jeder Verantwortliche ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen. Das BayLDA hat hierfür ein Muster und Hinweise veröffentlicht.
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